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   VGH Bayern, 03.09.2020 - 2 ZB 19.1060   

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https://dejure.org/2020,29015
VGH Bayern, 03.09.2020 - 2 ZB 19.1060 (https://dejure.org/2020,29015)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.09.2020 - 2 ZB 19.1060 (https://dejure.org/2020,29015)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. September 2020 - 2 ZB 19.1060 (https://dejure.org/2020,29015)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 154 Abs. 1, Abs. 2
    Ermittlung des Ausgleichsbeitrags bei städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen

  • rewis.io

    Ausgleichsbeitragsbescheid nach sanierungsbedingter Bodenwertsteigerung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.11.2014 - 4 C 31.13

    Sanierungsrechtlicher Ausgleichsbetrag; Hagedorn-Verfahren;

    Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2020 - 2 ZB 19.1060
    Bei der Bewertung der für den Anfangs- und Endwert maßgeblichen Faktoren verfügt die Gemeinde über einen Wertermittlungsspielraum in Bezug auf den Umfang der durch die Faktoren bewirkten Erhöhung oder Minderung des Bodenwerts, der nur eingeschränkter gerichtlicher Kontrolle in Form einer Plausibilitätskontrolle zugänglich ist (vgl. BVerwG, U.v. 27.11.2014 - 4 C 31.13 - NVwZ 2015, 531; OVG Hamburg, U.v. 16.4.2015 - 4 Bf 66.13 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 11.3.2014 - OVG 10 S1.14 - juris).
  • BVerwG, 25.01.2005 - 9 B 38.04

    Planfeststellung; Lärmschutz; Verkehrslärm; Schienenbonus; Erschütterungen;

    Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2020 - 2 ZB 19.1060
    Darüber hinaus liegt auch keine Verletzung der Aufklärungspflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO dergestalt vor, dass sich dem Verwaltungsgericht die vom Kläger bezeichneten Ermittlungen hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, U.v. 25.1.2005 - 9 B 38.04 - NVwZ 2005, 447; BayVGH, B.v. 27.11.2012 - 2 ZB 11.2855 - juris).
  • VGH Bayern, 27.11.2012 - 2 ZB 11.2855

    Photovoltaikanlage; Rücksichtnahmegebot; Lärmimmissionen; Lichtimmissionen;

    Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2020 - 2 ZB 19.1060
    Darüber hinaus liegt auch keine Verletzung der Aufklärungspflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO dergestalt vor, dass sich dem Verwaltungsgericht die vom Kläger bezeichneten Ermittlungen hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, U.v. 25.1.2005 - 9 B 38.04 - NVwZ 2005, 447; BayVGH, B.v. 27.11.2012 - 2 ZB 11.2855 - juris).
  • VGH Bayern, 12.04.2000 - 23 ZB 00.643
    Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2020 - 2 ZB 19.1060
    Es handelt sich auch nicht um einen besonders unübersichtlichen oder kontroversen Sachverhalt, bei dem noch nicht abzusehen ist, zu welchem Ergebnis ein künftiges Berufungsverfahren führen wird (vgl. BayVGH, B.v. 12.4.2000 - 23 ZB 00.643 - juris).
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